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Die Welt entdeckt die Kapitaldeckung. Was heisst das für institutionelle Anleger?

Geschrieben von Andreas Schaffner | 22.10.2026, 06:00:00

Neustart oder Reparatur: die Schweizer Ausgangslage

Die Schweiz kennt das Zusammenspiel von Umlage und Kapitaldeckung seit Jahrzehnten. Die AHV ist umlagefinanziert, die berufliche Vorsorge kapitalgedeckt. Die 1'292 Pensionskassen wiesen Ende 2024 gemäss Bundesamt für Statistik eine Bilanzsumme von rund 1'221 Milliarden Franken aus. Reformiert wurde in den letzten Jahren dennoch vor allem die Umlageseite. Drei BVG-Reformen sind gescheitert, 2010, 2017 und 2024, zuletzt mit 67% Nein-Stimmen. Die 13. AHV-Rente kostet zu Beginn über 4 Milliarden Franken pro Jahr und ist erst etwa zur Hälfte finanziert; über die Mehrwertsteuererhöhung von 0,4 Prozentpunkten, die rund 1,4 Milliarden Franken pro Jahr einbringen soll, entscheidet das Volk am 29. November 2026.

In diesem Umfeld liegen inzwischen fünf Reformstränge auf dem Tisch. Sie unterscheiden sich nicht nur inhaltlich, sondern auch in ihrem Status: Ein privater Diskussionsbeitrag ist kein Gesetzesentwurf, ein Prüfauftrag keine Reform.

UBS: eine neue Architektur

Der Diskussionsbeitrag der UBS – verantwortet von Chefökonom Daniel Kalt, Elisabeth Beusch, James Mazeau und Veronica Weisser – ist der einzige Gesamtentwurf. Die umlagefinanzierte AHV würde ab 2035 schrittweise durch eine kapitalgedeckte erste Säule mit Leistungsprimat ersetzt: 20% Beiträge auf Löhne bis 50'000 Franken, je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden, mit einer vom Bund garantierten Verzinsung. Darüber, bis 150'000 Franken, folgt eine zweite Säule als reines Beitragsprimat mit altersunabhängigen Beiträgen, freier Anbieterwahl und individueller Anlagestrategie. Steueranreize in der Säule 3a würden zugunsten tiefer Einkommen umgebaut, eine obligatorische Pflegeversicherung ab 45 Jahren käme dazu. Das Rentenalter würde teilweise an die Lebenserwartung gekoppelt und läge für heute 18-Jährige langfristig bei rund 68 Jahren. Ziel ist ein voller Einkommensersatz für Personen mit tiefem Lohn und lückenloser Erwerbsbiografie.

Der Haken ist der Übergang. Wer heute arbeitet, müsste die laufenden AHV-Renten finanzieren und zugleich eigenes Kapital aufbauen. Laut der Studie, wie sie AWP und cash.ch wiedergeben, wären für die bestehenden AHV-Ansprüche zwischen 2035 und 2100 im Schnitt 43,7 Milliarden Franken jährlich an zusätzlichen Bundesbeiträgen nötig. Die Steuereinnahmen müssten im Übergang um rund 18% steigen, langfristig um 3%, und eine Ausnahme von der Schuldenbremse wäre unumgänglich. Am stärksten belastet wären die 30- bis 55-Jährigen, mit bis zu 6% tieferen Renten. Die UBS rechtfertigt den Aufwand mit der impliziten Verschuldung der AHV, die heute keiner Schuldenbremse unterliegt. Kalt beschreibt das Papier als Entwurf «auf der grünen Wiese», UBS-Chef Sergio Ermotti als Beitrag zur Debatte, nicht als Forderungskatalog.

Avenir Suisse: die zweite Säule vor der Politik schützen

Diego Taboada argumentiert bei Avenir Suisse (26. August 2026, zuerst in der «Handelszeitung») in die Gegenrichtung: Die Kassen hätten sich längst selbst angepasst. Neun von zehn hätten den Koordinationsabzug flexibilisiert oder abgeschafft, umhüllende Kassen wendeten im Schnitt einen Umwandlungssatz von rund 5,3% an statt der gesetzlichen 6,8%. Die Umverteilung von Aktiven zu Rentnern habe sich gedreht: von 8 Milliarden Franken zugunsten der Rentner 2015 zu 2,9 Milliarden zugunsten der Aktiven 2025. Taboadas Warnung: Wer nur die Beitragsseite verbessert, etwa über einen tieferen Koordinationsabzug oder früheres Sparen, vergrössert das Guthaben, auf das der zu hohe Mindestumwandlungssatz garantiert ist. Entweder eine ausgewogene Gesamtreform – oder Zurückhaltung.

Versicherungsverband: Automatismen statt Systemwechsel

Der Schweizerische Versicherungsverband verlangt in seinem Standpunkt vom 9. September 2026 einen Interventionsmechanismus für die AHV, der bei Unterschreiten einer Fondsschwelle vorrangig das Referenzalter und nachrangig die Mehrwertsteuer anhebt. Im BVG sei eine Senkung des Mindestumwandlungssatzes «unvermeidlicher Bestandteil» jeder Finanzierungsanalyse; Referenzalter, Umwandlungssatz und Mindestzins sollen sich an den tatsächlichen Verhältnissen orientieren. Die geplante Anhebung des frühestmöglichen Vorbezugs auf 63 lehnt der SVV ab.

Parlament und Bundesrat: schrittweise Modernisierung

Der Ständerat hat in der Sommersession ohne Gegenstimme das Kommissionspostulat 26.3521 überwiesen. Der Bundesrat soll in einem Bericht Lösungen für weniger und tiefere Altersgutschriftensätze, früheres Sparen, eine bessere Versicherung von Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigten und mehr freiwilliges Sparen aufzeigen, samt Gegenfinanzierung, wie die «Schweizer Personalvorsorge» berichtet. Der Umwandlungssatz ist ausdrücklich nicht Teil des Auftrags – genau die Konstellation, vor der Avenir Suisse warnt.

AHV 2030, in der Vernehmlassung vom 20. Mai bis 11. September 2026, soll die AHV von 2030 bis 2040 stabilisieren. Das Referenzalter bleibt bei 65. Stattdessen sieht die Vorlage Anreize zur Weiterarbeit, eine breitere Beitragsbasis (etwa auf Kranken- und Unfalltaggeldern sowie auf übermässigen Dividenden, insgesamt rund 600 Millionen Franken pro Jahr bis 2040) und je nach Entscheid zur 13. Rente zusätzliche Mehrwertsteuerprozente vor. Bemerkenswert: Auch der Bundesrat schlägt einen Interventionsmechanismus vor. Droht der AHV-Fonds innerhalb von drei Jahren unter 90% einer Jahresausgabe zu fallen, muss er dem Parlament innert eines Jahres Massnahmen vorlegen. Der Unterschied zum SVV liegt also nicht im Mechanismus, sondern darin, ob er automatisch beim Rentenalter ansetzt. Die Botschaft ist bis Ende 2026 fällig.

Akteur

Status

Richtung

Rolle der Kapitaldeckung

UBS

Diskussionsbeitrag, Juni 2026

System neu konzipieren

Auch die erste Säule kapitalgedeckt, zweite Säule individualisiert

Avenir Suisse

Analyse, August 2026

Dezentrale Selbstkorrektur

Bestehende zweite Säule schützen, Fokus auf AHV

SVV

Verbandsposition, September 2026

Parameter disziplinieren

Realistische Leistungsversprechen im BVG

Ständerat (Po. 26.3521)

Prüfauftrag an den Bundesrat

Punktuelle BVG-Modernisierung

Mehr und früheres Sparen, ohne Umwandlungssatz

Bundesrat (AHV 2030)

Botschaft bis Ende 2026

Umlage stabilisieren

Keine; Einnahmen und Erwerbsanreize

Quellen: UBS, Avenir Suisse, SVV, Schweizer Personalvorsorge, BSV.

Ob weitere Akteure die UBS-Studie ausdrücklich beantworten, lässt sich bisher nicht belegen. Avenir Suisse bezieht sich auf das Postulat, nicht auf die UBS. Die UBS hat die Debatte also eher geweitet als ausgelöst.

Was im Ausland passiert

Im Ausland ist Kapitaldeckung ebenfalls das Reformthema der Stunde. Die Instrumente reichen allerdings von Kinderdepots über den Ausbau öffentlicher Pflichtvorsorge bis zur staatlich begleiteten Konsolidierung privater Fonds.

USA: Startkapital ab Geburt

Die mit dem Steuergesetz vom 4. Juli 2025 geschaffenen «Trump Accounts» sind seit dem 4. Juli 2026 offen. Für US-Kinder der Jahrgänge 2025 bis 2028 zahlt das Treasury einmalig 1'000 US-Dollar ein; Familien können bis zu 5'000 US-Dollar pro Jahr beitragen. Angelegt wird ausschliesslich in kostengünstige Indexfonds auf US-Aktien, Bezüge sind vor dem 18. Geburtstag ausgeschlossen, danach gelten die Konten im Wesentlichen als traditionelle IRA. Michael und Susan Dell haben 6,25 Milliarden US-Dollar zugesagt, um rund 25 Millionen ältere Kinder mit je 250 US-Dollar auszustatten. Das ist Vermögens- und Kapitalmarktpolitik, keine Reform der umlagefinanzierten Social Security. Und es zeigt den Verteilungseffekt, an dem solche Programme gemessen werden: Wer zusätzlich einzahlen kann, profitiert ungleich mehr.

Kanada: mehr öffentliche Kapitaldeckung

Kanada hat zwischen 2019 und 2025 den Canada Pension Plan ausgebaut. Die angestrebte Ersatzquote steigt von 25% auf ein Drittel des versicherten Einkommens, die obere Einkommensgrenze wurde 2024 und 2025 um rund 14% angehoben. Die volle Wirkung entfaltet sich erst nach rund 40 Beitragsjahren. Kanada zeigt damit, dass mehr Kapitaldeckung nicht weniger Staat bedeuten muss: Das Kapital liegt bei einer öffentlich-rechtlichen Anstalt, CPP Investments, die global anlegt. Genau daran entzündet sich die aktuelle Debatte. Unternehmensführer und Politik drängen die grossen Pensionsfonds, mehr in Kanada zu investieren; ohne Obligationen sind laut Policy Options nur rund 12 Cent jedes verwalteten Dollars kanadisch. Das Fraser Institute hält eine Inlandsquote für eine verdeckte Steuer auf die Renditen der Versicherten.

Deutschland: Depot statt Garantie, Kapital ab sechs

Deutschland reformiert die geförderte Privatvorsorge grundlegend. Das Altersvorsorgedepot, vom Bundestag am 27. März und vom Bundesrat am 8. Mai 2026 verabschiedet, löst ab 1. Januar 2027 die Riester-Rente ab. Erstmals sind geförderte Produkte ohne Beitragsgarantie möglich, ein Standarddepot mit Kostendeckel von 1% kommt dazu. Die Grundzulage beträgt 50% auf Eigenbeiträge bis 360 Euro und 25% bis 1'800 Euro, höchstens 540 Euro pro Jahr. Am 16. Oktober 2026 hat der Bundestag zudem die Frühstartrente beschlossen: 10 Euro pro Monat vom Staat für Kinder von 6 bis 18 Jahren, zunächst für die Jahrgänge 2020 und 2021, angelegt am Kapitalmarkt und grundsätzlich erst im Rentenalter verfügbar. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Anders als in den USA ist das Geld klar an die Altersvorsorge gebunden.

Niederlande: Abschied vom Leistungsversprechen

Die Niederlande bauen keine Kapitaldeckung auf, sie haben eine der grössten der Welt. Reformiert wird die Vertragslogik: Mit dem Gesetz über die Zukunft der Renten (Wtp) wechseln die Pensionsfonds bis spätestens 1. Januar 2028 von Leistungs- zu Beitragszusagen mit persönlicher Kapitalzuordnung, aber weiterhin kollektiver Risikoteilung. Ende Juni 2026 hatten laut De Nederlandsche Bank 34 Fonds mit 589 Milliarden Euro von insgesamt 1'720 Milliarden Euro umgestellt. Der grösste Fonds, ABP mit 518 Milliarden Euro, wechselt am 1. Januar 2027. Heikel ist die Aufteilung des kollektiven Vermögens auf individuelle Ansprüche – ein Umstellungsrisiko, das am Ende die Versicherten tragen.

Grossbritannien: Vorsorge als Wachstumspolitik

Der Pension Schemes Act 2026 hat am 29. April 2026 die königliche Zustimmung erhalten. Beitragsorientierte Mehrarbeitgeber-Systeme müssen bis 2030 einen Standardfonds von mindestens 25 Milliarden Pfund führen, mit Übergangspfad bis 2035. Umstritten ist die Reservekompetenz der Regierung: Sie darf ab 2028 vorschreiben, bis zu 10% der Standardfonds in Private Markets und Infrastruktur zu investieren, davon bis zu 5% im Vereinigten Königreich – höchstens einmal und nur bis 2032, wie Womble Bond Dickinson zusammenfasst. Diese Schranken hat das Oberhaus nach anhaltendem Widerstand durchgesetzt. Die Kompetenz ergänzt den freiwilligen Mansion House Accord von 2025, in dem sich Anbieter auf ähnliche Quoten verpflichtet hatten.

Australien und Japan

Australien setzt auf obligatorische Kapitaldeckung und zieht die Schraube an: Der Arbeitgeberbeitrag zur Superannuation beträgt seit Juli 2025 12%, seit Juli 2026 muss er mit jeder Lohnzahlung überwiesen werden («Payday Super»). Japan dagegen fördert private Vermögensbildung: Das 2024 ausgebaute NISA-System hat die steuerfreien Anlagelimiten erhöht und die steuerfreie Haltedauer unbefristet gemacht. Es ist kein reines Vorsorgeinstrument, sondern Teil einer breiteren Kapitalmarktpolitik.

Land

Reform

Wer organisiert?

Unterschied zur Schweiz

USA

Trump Accounts, seit Juli 2026

Individuelle Konten, staatliches Startkapital

Kapitalaufbau ohne Erwerbseinkommen

Kanada

CPP-Ausbau 2019–2025

Öffentliche Pflichtvorsorge

Kapitaldeckung in der ersten Säule

Deutschland

Altersvorsorgedepot 2027, Frühstartrente

Geförderte Privatvorsorge

Direkte Zulagen statt Steuerabzug, Förderung ab Kindheit

Niederlande

Wtp, Frist 1.1.2028

Kollektive Pensionsfonds

Konsequenter Abschied von Leistungsgarantien

Grossbritannien

Pension Schemes Act 2026

Betriebliche Fonds, staatliche Strukturpolitik

Konsolidierungszwang, mögliche Anlagequoten

Australien

12% Pflichtbeitrag, Payday Super

Obligatorische Fonds

Reines Beitragsprimat, freie Fondswahl

Japan

Neues NISA seit 2024

Private Anlage, Steuerförderung

Allgemeine Vermögensbildung, nicht zweckgebunden

Quellen: US Treasury/NBC, Gouvernement du Canada, Bundesrat/DRV, DNB, UK Parliament, ATO, Japan FSA.

Was die Reformen verbindet

Aus dem Vergleich lassen sich vier gemeinsame Muster ableiten.

  • Die Finanzierung wird breiter abgestützt. Kein Land ersetzt seine staatliche Rente einfach durch private Konten. Kanada stärkt die öffentliche Säule, Deutschland ergänzt sie, Australien erhöht den Pflichtbeitrag. Das Ziel ist Robustheit gegenüber der Demografie, nicht ein schlankerer Staat.
  • Garantien werden neu bewertet. Deutschland erlaubt geförderte Produkte ohne Garantie, die Niederlande verabschieden sich vom Leistungsprimat, die UBS will es in der zweiten Säule abschaffen. Das Risiko verschwindet nicht, es wandert zu den Versicherten – sichtbarer, aber nicht kleiner.
  • Der Staat organisiert den Marktzugang. Startkapital, Zulagen, Standardprodukte, Kostendeckel und Auffanglösungen: Kapitaldeckung entsteht nicht durch Rückzug des Staates, sondern durch staatliches Design.
  • Vorsorgekapital wird zur wirtschaftspolitischen Ressource. London und Ottawa wollen mehr davon im Inland sehen. Deutschland geht für die öffentliche Auffanglösung der Frühstartrente den umgekehrten Weg und schreibt eine breit gestreute globale Aktienanlage vor. Der Konflikt zwischen Treuhandpflicht und Standortpolitik ist überall angelegt.

Staat oder privat? Die falsche Frage

Die Gegenüberstellung «staatliche Rente gegen private Vorsorge» trägt nicht mehr weit. Entscheidend ist, wie die einzelnen Funktionen verteilt werden: Wer verschafft Zugang – mit Pflicht, Anschubfinanzierung oder automatischem Einbezug? Wer verwaltet das Kapital – eine öffentliche Anstalt wie in Kanada, kollektive Fonds wie in den Niederlanden und der Schweiz oder private Anbieter wie in Deutschland und den USA? Wer trägt das Anlage- und das Langlebigkeitsrisiko? Und wer entscheidet, wofür investiert wird? Die UBS-Studie ist in diesem Raster ein Hybrid: Sie verlangt mehr Kapitaldeckung und mehr individuelle Wahl, setzt aber in der ersten Säule auf eine Staatsgarantie und finanziert den Übergang über Steuern und Schulden.

Ist die Schweiz Modell – oder passt sie sich an?

Als Architektur ist die Schweiz Vorläuferin. Das Dreisäulenprinzip steht seit 1972 in der Bundesverfassung, die obligatorische Kapitaldeckung gilt seit 1985. Andere Länder bewegen sich auf ein Nebeneinander von Umlage und Kapitaldeckung zu, das die Schweiz seit Jahrzehnten kennt. Dass die aktuellen Reformen in Washington, Berlin oder London ausdrücklich nach Schweizer Vorbild entworfen wurden, lässt sich allerdings nicht belegen.

In drei Punkten ist die Schweiz nicht voraus. Erstens beim Zugang: Die Säule 3a setzt AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen voraus, und ihre Förderung über den Steuerabzug wirkt umso stärker, je höher das Einkommen ist. Deutschland zahlt Zulagen und fördert ab dem sechsten Lebensjahr, die USA ab Geburt. Zweitens bei den Parametern: Der gesetzliche Umwandlungssatz von 6,8% ist seit Jahren zu hoch und politisch blockiert; die Kassen korrigieren ihn über den überobligatorischen Teil. Drittens bei der ersten Säule: Die AHV bleibt rein umlagefinanziert, während Kanada zeigt, dass eine öffentliche Säule Kapital aufbauen kann.

Die Schweiz muss ihr System deshalb nicht neu erfinden. Aber aus ihrer langen Erfahrung folgt kein dauerhafter Vorsprung. Die Fragen, die das Ausland aufwirft – Zugang ohne Erwerbseinkommen, Förderung tiefer Einkommen, einfache Standardlösungen, Schutz vor zweckfremder Anlage – stellen sich auch hier.

Was das für institutionelle Anleger bedeutet

Für Stiftungsräte und Anlageverantwortliche ist die Debatte keine ferne Systemfrage.

  • Individualisierung kommt so oder so. Freie Anbieterwahl und individuelle Strategien, wie sie die UBS vorschlägt, würden die zweite Säule in einen Wettbewerbsmarkt verwandeln. Auch ohne Systemwechsel wächst der Druck in Richtung Beitragsprimat, transparente Kosten und Wahlmöglichkeiten.
  • Die Risikoverteilung wird sichtbarer. Die niederländische Erfahrung zeigt, wie anspruchsvoll es ist, kollektives Vermögen fair auf Generationen aufzuteilen. Schweizer Kassen mit hohen Rentnerbeständen kennen diese Frage aus der Umverteilungsdebatte.
  • Anlagefreiheit ist kein Selbstläufer. Britische Quoten und kanadische Inlandsappelle zeigen, wie schnell Vorsorgevermögen standortpolitisch beansprucht wird. In der Schweiz begrenzt die BVV 2 heute vor allem Risiken; sie verpflichtet nicht zu bestimmten Anlagen. Diese Unterscheidung lohnt sich zu verteidigen.
  • Die Nachfrage nach langfristigem Kapital wächst. Mehr Kapitaldeckung weltweit heisst mehr Nachfrage nach Infrastruktur, Private Markets und Aktien – und mehr Konkurrenz um dieselben Anlagen.

Fazit: Der Streit beginnt nach der Einigung

Die Welt entdeckt die Kapitaldeckung, und die Schweiz hat sie früh entdeckt. Der eigentliche Streit beginnt jedoch erst danach: Wer erhält Zugang, wer trägt das Risiko, wer bezahlt den Übergang, und wem soll das Kapital dienen? Die UBS beantwortet diese Fragen radikal, der SVV und Avenir Suisse vorsichtig, der Bundesrat mit Einnahmen statt Strukturen. Am 29. November entscheidet die Stimmbevölkerung zunächst über die nächste Mehrwertsteuerrunde für die Umlage – die Grundsatzdebatte über die Kapitaldeckung wird das nicht beenden.

 

Quellen: UBS, Medienmitteilung «Diskussionsbeitrag zu einem nachhaltigeren Schweizer Vorsorgesystem» (24. Juni 2026); AWP/cash.ch, «UBS schlägt Systemwechsel in der Schweizer Altersvorsorge vor» (24. Juni 2026); LAW.CH (Juli 2026); Avenir Suisse, Diego Taboada, «Rettet die zweite Säule – vor der Politik» (26. August 2026); Schweizerischer Versicherungsverband, Standpunkt Altersvorsorge (9. September 2026); Schweizer Personalvorsorge, «Der Ständerat strebt nur eine kleine Reform an» (3. Juni 2026); Bundesamt für Sozialversicherungen, AHV 2030; Bundesrat, Zusatzfinanzierung der AHV, Volksabstimmung vom 29. November 2026; SRF (17. Juni 2026); Bundesamt für Statistik, Pensionskassenstatistik 2024; NBC News zu Trump Accounts (2026); Government of Canada, CPP enhancement; money.ca und Fraser Institute zur Inlandsanlage kanadischer Pensionsfonds (2026); Bundesrat (D) und FondsSuperMarkt zum Altersvorsorgedepot (8. Mai 2026); Deutsche Rentenversicherung, Frühstartrente (19. Oktober 2026); Deutscher Bundestag, Finanzausschuss, hib 821/2026 (14. Oktober 2026); De Nederlandsche Bank, Pensioentransitie Q2 2026; IPE zu ABP (2026); Womble Bond Dickinson und LCP zum Pension Schemes Act 2026; Australian Taxation Office, Payday Super; Japan Financial Services Agency, NISA.